Niedersachsen hatte die Resolution in die Länderkammer eingebracht. Sie ist einstimmig von den Ministerpräsidenten verabschiedet worden, was als starkes Signal an die Bundesregierung gewertet wird. Der BVES verweist in diesem Zusammenhang nochmal auf die EU-Vorgaben für Speicher, die sich im EEG-Entwurf bislang nicht widerspiegeln.
Bei Experten besteht weitgehende Einigkeit: Wenn die Energiewende in Deutschland gelingen soll, dann braucht es Speicher – und zwar möglichst viele. Die derzeitigen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Batteriesystemen im Stromsektor sind jedoch alles andere als vorteilhaft. Niedersachsen hatte deshalb eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, die auf der Sitzung am Freitag einstimmig verabschiedet wurde. Die Länder fordern mit der Initiative von der Bundesregierung, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Speichern zu verbessern und deren Einsatz im Strombereich stärker zu fördern.
„Die große Zustimmung aus den anderen Bundesländern freut mich sehr“, sagte Niedersachsens Umwelt- und Energieminister Olaf Lies nach dem Votum in der Länderkammer. Der einstimmige Beschluss sei gleichzeitig ein starkes Signal an die Bundesregierung und den Bundesrat, das Thema Stromspeicher stärker in den Mittelpunkt zu rücken. „Schon seit Jahren wird beispielsweise darüber diskutiert, eine eigenständige energierechtliche Definition von Speichern zu schaffen und das zwischenzeitliche Speichern von Strom somit dauerhaft von Abgaben und Umlagen zu befreien – passiert ist hier bislang jedoch viel zu wenig“, so Lies weiter. Dies gelte auch für die Vereinbarkeit verschiedener Nutzungsformen der Speicher, um neue Geschäftsmodelle für die Betreiber zu ermöglichen. „Zentrales Ziel des heute gefassten Beschlusses ist, dass die Potenziale von Speichern künftig vielseitiger eingesetzt werden und somit auch zur gezielten Entlastung der Stromnetze sowie zur Stabilisierung des Gesamtsystems herangezogen werden“, erklärte Lies. „Dies kann jedoch nur gelingen, wenn die Speicherbetreiber dafür einen klaren wirtschaftlichen Anreiz erhalten.“
Die gesetzlichen Vorgaben müssten so schnell wie möglich dahingehend überarbeitet werden. Dafür könnte ein laufendes Gesetzesverfahren wie die EEG-Novelle oder ein anderes in Kürze beginnendes Gesetzgebungsverfahren genutzt werden. „Das Thema darf nicht länger aufgeschoben werden“, appellierte Lies an die Bundespolitik.
Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) dankte Niedersachen und speziell Lies für seinen Vorstoß. „Das ist eine tolle Initiative zur richtigen Zeit. Der einstimmige Beschluss des Speicherantrags im Bundesrat ist lautes Signal an Bundestag und Bundesregierung bei der EEG-Novelle jetzt das Richtige zu tun“, sagte BVES-Bundesgeschäftsführer Urban Windelen auf Anfrage von pv magazine. „Mindestanspruch muss es daher sein, wenigstens die EU-Vorgaben korrekt aufzunehmen und umzusetzen.“ In seiner Stellungnahme hatte die BVES zahllose Passagen im Referentenentwurf der EEG-Novelle aufgezeigt, die den Vorgaben aus der EU-Erneuerbaren-Richtlinie nicht gerecht werden. Der Verband fordert seit langem, die Definition von Energiespeichern rechtlich anzupassen und damit den Weg für einen wirtschaftlichen Betrieb frei zu machen. Erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von Speicherprojekten hat momentan etwa, dass zahlreiche Abgaben und Umlagen sowohl für den ein- als auch den ausgespeicherten Strom gezahlt werden müssen. Nach Auffassung des BVES könnten eine Vielzahl der existierenden Hemmnisse in Deutschland beseitigt werden, wenn die Erneuerbaren-Richtlinie der EU eins zu eins in nationales Recht umgesetzt würde. Die EEG-Novelle wäre ein guter Zeitpunkt dafür, denn bis Mitte 2021 muss die Bundesregierung die Vorgaben aus Brüssel in deutsches Recht umwandeln.
Quelle: pv magazine