Hauptgründe für den rechnerischen Anstieg sind den Übertragungsnetzbetreibern zufolge ein allgemeiner Verfall der Strommarktpreise sowie der Rückgang des Stromverbrauchs vor allem wegen der Corona-Pandemie. Die von der Bundesregierung im Sommer für 2021 beschlossene Deckelung der EEG-Umlage auf 6,5 Cent soll unter anderem aus dem CO2-Emissionshandel finanziert werden.
Ein Minus von mehr vier Milliarden Euro hatte sich Ende September auf dem EEG-Konto angesammelt. Zu anderen Zeiten hätte das einen gravierenden Einfluss auf die Berechnung der EEG-Umlage im Folgejahr gehabt. 2021 wird das nicht der Fall sein, da die Bundesregierung im Zuge des Corona-Konjunkturpakets die EEG-Umlage bereits auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde festgelegt hat. Allerdings muss sie für diese Stabilisierung knapp 10,8 Milliarden Euro zuschießen. Das zeigen die Zahlen, welche die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion Tennet und TransnetBW am Donnerstag veröffentlicht haben.
Das Geld für diesen Bundeszuschuss soll aus der neuen CO2-Bepreisung im nationalen Emissionshandel sowie dem im Sommer 2020 beschlossenen Corona-Konjunkturpaket kommen. Ohne diesen Zuschuss wäre die EEG-Umlage den Übertragungsnetzbetreibern zufolge auf 9,651 Cent pro Kilowattstunde gestiegen; das sind gut 40 Prozent mehr als die aktuelle EEG-Umlage von 6,756 Cent. Als Hauptgründe für diese Entwicklung nennen die Übertragungsnetzbetreiber den Verfall der Börsenstrompreise sowie den Rückgang beim Stromverbrauch – beides Folgen der Corona-Pandemie. Der vorläufige Nettostrombedarf in Deutschland liege beispielsweise für 2020 etwa acht Prozent unter dem Wert, der im vergangenen Jahr für 2020 angenommen worden war.
Als Grundlage zur Berechnung der EEG-Umlage nutzen die Übertragungsnetzbetreiber die Prognosen für die im Jahr 2021 zu erwartende Einspeisung aus EEG-Anlagen sowie für den zu erwartenden Stromverbrauch. Für das Jahr 2021 ist demnach eine weitere Zunahme von Strom aus regenerativen Anlagen auf etwa 228 Terawattstunden zu erwarten; das entspreche einer Fördersumme von 27,9 Milliarden Euro. Abzüglich der prognostizierten Erlöse an der Strombörse, die insbesondere marktpreisbedingt um 22,3 Prozent gesunken seien, sowie unter Berücksichtigung weiterer Kosten- und Erlöspositionen ergebe sich für 2021 eine prognostizierte Deckungslücke von etwa 26,4 Milliarden Euro. Das würde den Übertragungsnetzbetreibern zufolge einer Kernumlage für 2021 von etwa 7,7 Cent pro Kilowattstunde entsprechen – zusammengesetzt aus etwa 2,8 Cent für Photovoltaik, etwa 1,8 Cent für Energie aus Biomasse, etwa 1,7 Cent für Windenergie an Land und etwa 1,3 Cent für Windenergie auf See. In die finale Umlageberechnung fließen dann noch der Stand des EEG-Kontos zum 30. September sowie die sogenannte Liquiditätsreserve ein, beides erhöht die rechnerische EEG-Umlage nochmal um 1,2 sowie 0,8 Cent pro Kilowattstunde.
Gleichzeitig mit den Zahlen zur EEG-Umlage haben die Übertragungsnetzbetreiber die Offshore-Netzumlage für das Jahr 2021 veröffentlicht. Sie umfasst die Kosten für den Ausbau des Offshore-Netzes in Nord- und Ostsee sowie Entschädigungszahlungen an Anlagenbetreiber, die wegen Störungen oder Verzögerungen entstehen. Diese Offshore-Netzumlage 2021 sinkt im Vergleich zum Vorjahr leicht auf 0,395 Cent pro Kilowattstunde.
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass der für 2021 erwartete Zubau von 5,1 Gigawatt Erneuerbare-Energien-Anlagen allein durch Solaranlagen getrieben wird. Der Zubau der Windenergie bleibe wie in den Vorjahren hinter den Zielen zurück. Der von den Übertragungsnetzbetreibern für das Jahr 2021 prognostizierte Gesamtzahlungsanspruch von Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen betrage 34 Milliarden Euro, der prognostizierte Vermarktungserlös an der Strombörse jedoch nur 7,2 Milliarden Euro. Somit müssten Förderkosten in Höhe von 26,8 Milliarden Euro durch die EEG-Umlage und den Bundeszuschuss gedeckt werden.
Für Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bedeuten der Bundeszuschuss und die Entlastung der EEG-Umlage durch Einnahmen aus der neuen nationalen CO2-Bepreisung einen Paradigmenwechsel. „Steigen diese Einnahmen, steigen auch die Entlastungen beim Strompreis. Das hat die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Im nächsten Schritt werden wir die Umlage 2022 auf 6 Cent pro Kilowattstunde senken.“
„Aktuell besteht durch die niedrigen Strombörsenpreise ein Rekorddefizit auf dem EEG-Konto, das einem unangemessenen System aus Abgaben und Umlagen geschuldet ist“, so Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie. Die beschlossene Deckelung der EEG-Umlage wirke sich zwar positiv auf die Bezahlbarkeit der Stromkosten und auf die Energiewende aus. Um die niedrigen Strombörsenpreise auszugleichen, gebe es aber bessere Maßnahmen – beispielsweise eine Finanzierung der Industrieprivilegien über den Bundeshaushalt oder eine deutliche Anhebung der CO2-Preise. Etwa zu einem Drittel sei der rechnerische Anstieg der EEG-Umlage auf Entwicklungen zurückzuführen, die auch unabhängig von Corona stattgefunden hätten, zum Beispiel ein Teil des Preisverfalls der Energierohstoffpreise. „Ein von erneuerbaren Energien getragener Energiemarkt braucht einen anderen regulatorischen Rahmen als ein von fossilen und atomaren Großkraftwerken dominierter Markt. Hier ist ein grundsätzlich neuer Ansatz für ein zukunftsfähiges Strommarktdesign notwendig“, so Peter.
„Wir brauchen eine spürbare und verlässliche Entlastung der Strompreise: Die EEG-Umlage sollte gesetzlich auf einem Niveau von maximal 5 Cent eingefroren, die Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum gesenkt werden“, so BDEW-Chefin Kerstin Andrae. Es brauche grundsätzlich eine Debatte darüber, wie die notwendige Finanzierung des weiteren Erneuerbare-Energien-Ausbaus langfristig anders organisiert werden könne. „Jedes Jahr ’starrt‘ die Öffentlichkeit auf die Entwicklung der EEG-Umlage und ihren Einfluss auf die Strompreise. Das ist kein Beitrag zur Planungssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher und auch nicht für die Industrie. In der nächsten Legislaturperiode gehört deshalb eine Reform der Steuer-Abgaben- und Umlagensystematik auf die Tagesordnung.“
Quelle: pv magazine