Das Solarpaket I vereinfacht es Bürgern und Unternehmen erheblich, Photovoltaik-Anlagen zu installieren und Solarenergie zu nutzen, indem es den Prozess weniger bürokratisch gestaltet. Dieses Gesetzespaket legt wichtige Grundlagen, um die ehrgeizigen Klimaschutzziele zu erreichen, indem der Ausbau von Solarenergie weiter beschleunigt wird.
Der Großteil des Gesetzespakets tritt am 16. Mai in Kraft und wurde kürzlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Im August 2023 hat die Bundesregierung das Solarpaket I (offiziell das „Gesetz zur Änderung des EEG und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Förderung des Ausbaus der photovoltaischen Energieerzeugung“) eingeführt. Sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat haben das Gesetz mittlerweile verabschiedet. Im Verlauf des Prozesses haben die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag den ursprünglichen Entwurf um zusätzliche Regelungen erweitert. Diese umfassen unter anderem Bestimmungen zur Batteriespeicherung, zur Nutzung von Solarstrom für Gemeinschaftsversorgungen und zur Einführung deutschlandweit einheitlicher technischer Anschlussbedingungen.
Die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Balkonen, auch als Balkonkraftwerke bekannt, wird für Bürgerinnen und Bürger erleichtert, wodurch sie schneller umgesetzt werden können. Die Bundesnetzagentur hat die Registrierung vereinfacht und auf wenige, leicht zu erfassende Daten reduziert, ohne dass eine vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich ist. Weitere Vereinfachungen, wie die Nichtverpflichtung zur Verwendung digitaler Stromzähler, die Erlaubnis für leistungsstärkere PV-Anlagen und die Möglichkeit zur Stromeinspeisung über Steckdosen, sind ebenfalls Teil des Gesetzes.
Eine neue Maßnahme namens „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ wird eingeführt, um Mietern in Mehrfamilienhäusern die Nutzung von Solarstrom von Dächern, Garagen oder Batteriespeichern zu ermöglichen, ohne den Umweg über das allgemeine Stromnetz nehmen zu müssen. Verbesserungen im Bereich des Mieterstroms umfassen auch die Förderung von Mieterstrom auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen wie Garagen.
Für Gewerbebetriebe wird der Ausbau von PV-Anlagen erleichtert, indem Anlagenbetreiber Überschussmengen künftig ohne Vergütung, aber auch ohne Direktvermarktungskosten an die Netzbetreiber abgeben können. Die Einspeisevergütung für gewerbliche Dach-PV-Anlagen bis 750 Kilowatt wird angehoben, und sie müssen sich künftig an Ausschreibungen beteiligen.
Das Solarpaket fördert auch den nachhaltigeren Ausbau von Solarparks, insbesondere die kombinierte Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und PV-Modulen, bekannt als Agri-PV, sowie die Installation von PV auf Parkplätzen. Es werden Naturschutz-Mindestkriterien für neue PV-Freiflächen eingeführt, um sicherzustellen, dass der Ausbau ökologisch verträglich erfolgt.