20. September 2023

Verbraucherschützer klagen gegen Aldi wegen irreführender Werbung für Balkon-Solaranlagen

Image

Die Verbraucherzentrale Sachsen moniert ein Angebot von Aldi E-Commerce, dem Betreiber des Aldi-Onlineshops. Das Unternehmen hat demnach mit einer Gesamtleistung geworben, die das Balkon-Kraftwerk nicht erreichen könne.

Von Petra Hannen

Steckerfertige Photovoltaik-Anlagen für den Balkon werden immer beliebter – nicht zuletzt weil Bundesländer wie Sachsen eigene Förderprogramme für die kleinen Solaranlagen aufgelegt haben und das Bundeskabinett einen Rechtsanspruch für Mieter und Wohnungseigentümer auf deren Installation auf den Weg gebracht hat. Angeboten werden diese Geräte nicht nur von spezialisierten Firmen, sondern auch von Einzelhändlern und Discountern. Gegen ein Angebot von Aldi E-Commerce geht allerdings gerade die Verbraucherzentrale Sachsen vor. Das Unternehmen betreibt den Aldi-Onlineshop und wirbt aus Sicht der Verbraucherzentrale irreführend für eine dieser Anlagen.

Konkret gibt Aldi online an, dass es sich um ein „600 W ‚Plug & Play‘ Balkon-Kraftwerk SP 175/350 Wp“ mit „Ausgangsspitzenleistung max. 600 W“ handelt. Dieser Wert ist den Verbraucherschützern zufolge jedoch lediglich die maximale Leistung des mitgelieferten Wechselrichters; mit den beiden Solarmodulen werde nur eine maximale Leistung von 350 Watt erreicht. Damit habe Aldi mit einer Gesamtleistung geworben, die das Balkon-Kraftwerk nicht erreichen könne, und die Verbraucher durch unwahre Tatsachenbehauptungen in die Irre geführt.

Den Verbraucherschützern zufolge beruft sich Aldi E-Commerce darauf, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Werbung nachvollziehen können und dass sich die Angaben zur Ausgangsspitzenleistung lediglich auf den Wechselrichter beziehen. „Die Verbraucherzentrale Sachsen vertritt aber die Auffassung, dass Verbraucher auf vollständige, eindeutige, nachvollziehbare, aber vor allem korrekte Angaben angewiesen sind“, so Jurist Michael Hummel. „Wer bei der erreichbaren Leistung fast das Doppelte angibt, was die Anlage erreichen kann, führt interessierte Verbraucher in die Irre und verstößt gegen geltendes Recht.“ Daher habe die Verbraucherzentrale Sachsen nach erfolgter Abmahnung nun Klage auf Unterlassung dieser unzulässigen Werbung erhoben.

Quelle: pv magazine

Neuste Artikel

16. Oktober 2024

IBG Solar erhält wichtigen Preis für Service und Digitalisierung – 3.500 zufriedene Kunden sind weitere Bestätigung

Mandelsloh (os). „Für mich war das ganz normal, was wir hier machen“, sagt Geschäftsführer Marcell Ollesch über eine frisch erhaltene …

16. Mai 2024

Solarpaket I: Bau und Betrieb von PV-Anlagen wird entbürokratisiert

Das Solarpaket I vereinfacht es Bürgern und Unternehmen erheblich, Photovoltaik-Anlagen zu installieren und Solarenergie zu nutzen, indem es den Prozess …

4. März 2024

Trina Solar bringt „Vertex S+“ ganz in Schwarz auf den Markt

Das neue vollschwarze Modul Vertex S+ 450W (NEG9R.25) der „Black Aesthetics“-Modulreihe kommt mit einer Ausgangsleistung von bis zu 450 W …

12. Dezember 2023

Finanzverwaltung präzisiert Nullsteuersatz für Photovoltaik-Anlagen weiter

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine weitere Verwaltungsanweisung zur Anwendung des Nullsteuersatzes beim Verkauf von Photovoltaik-Anlagen veröffentlicht. In dem BMF-Schreiben werden …

5. Dezember 2023

Solaredge meldet erfolgreiche Tests seiner Lichtbogen-Sicherungssysteme

Das israelische Photovoltaik-Unternehmen hat bei TNO in den Niederlanden seine Systeme zur Verhinderung und Erkennung von Lichtbögen erfolgreich prüfen lassen. …

13. November 2023

Solarspeicher bis 2029 von doppelten Netzentgelten befreit

Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt die Erleichterungen, pocht aber auf vollständige Entfristung und den Abbau weiterer Marktbarrieren für einen schnelleren Speicherausbau. …

Archiv

Schlagwörter