Die Bundesregierung sieht im Zusammenhang mit den jüngsten steuerlichen Erleichterungen für Photovoltaikanlagen offenkundig noch Klärungsbedarf. Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU im Bundestag hervor.
Insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 72 des Einkommensteuergesetzes (EstG) würden „kurzfristig mit den Vertretern und Vertreterinnen der obersten Finanzbehörden der Länder erörtert“. Die Unionsfraktion hatte gefragt, ob es sich bei der Grenze von 100 Kilowatt, bis zu der Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen steuerfrei sind, um eine „Freigrenze“ oder einen „Freibetrag“ handelt, ob also bei größeren Anlagen alle Einnahmen bis 100 kW steuerfrei bleiben oder ob die gesamten Einnahmen steuerpflichtig sind. „Nach Ansicht der Bundesregierung“, heißt es in der Antwort, „handelt es sich um eine Freigrenze“. Es sei aber „beabsichtigt, zeitnah ein Anwendungsschreiben hierzu zu veröffentlichen“.
Weitere Fragen betreffen beispielsweise die Schenkung oder Veräußerung von Bestandsanlagen, die steuerliche Behandlung von Investitionsabzugsbeträgen oder die Anwendung der Sonderabschreibung. Zu mehreren dieser Fragen verweist die Bundesregierung auf das geplante Anwendungsschreiben.
Quelle: Photon